Post von: Mathias Güthe
Zur Erinnerung: Timm Spretke hatte in seinem Zoo, ein paar tote Vögel genau zu der Zeit nicht sofort zur Untersuchung gegeben, als in einigen Zoos Deutschlands unsinnigerweise bei Vogelgrippenachweisen sofort ganze Vogelbestände gekeult wurden. Für uns ist er damit immer noch ein Held, auch wenn er es nicht sein möchte.
Da ihm aus der Arbeitsgemeinschaft viel moralische Unterstützung entgegengebracht wurde, hat er heute einen Dank gemailt, der für Euch alle gedacht ist:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freunde und Unterstützer !
Der Rechtsstreit mit meinem bisherigen Arbeitgeber, der Zoo Halle GmbH, ist beendet. Zur Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Halle am 07.12.2017 haben wir uns auf einen Vergleich geeinigt. Eine Weiterbeschäftigung bis zu meinem regulären Renteneintritt am 01.10.2018 erfolgt nicht. Durch Zahlung einer Abfindung wurden die finanziellen Verluste, die mir durch den Bezug von Arbeitslosengeld ab 01.12.2017 entstehen, ausgeglichen. Der Kündigungsgrund, im Zusammenhang mit tierseuchenrechtlichen Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, wurde fallen gelassen. Er war nach meinem Verständnis auch unverhältnismäßig.
Es ist unbestritten, dass ich gegen Vorschriften des halleschen Veterinäramtes, die zum Schutz vor der Vogelgrippe erlassen worden waren, verstoßen habe. Einige Nacht- und Seidenreiher, die im Zeitraum Januar bis Anfang März 2017 in einer großen Voliere im Zoo Halle verstarben, habe ich nicht aktenkundig gemeldet und sie in einer Tiefkühltruhe eingefroren, sie aber so einer sofortigen veterinärpathologischen Untersuchung entzogen. Ich hielt die Konsequenzen, die sich aus nur einem einzigen positiven Vogelgrippenachweis ergeben hätten (Schließung des Zoos, Keulung des Tierbestandes in der betroffenen Voliere, negative emotionale Auswirkungen auf das Personal), bei Zoos und Privathaltern für unangemessen und nicht differenziert genug. Die spätere Untersuchung der eingefrorenen Vögel ergab keinen positiven Befund auf AI.
Das hallesche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, gegen deren Anordnung ich verstoße habe, hat mir für diese Ordnungswidrigkeit eine schriftliche Ermahnung erteilt und wegen der Geringfügigkeit des Verstoßes von einem Ordnungsgeld abgesehen. Für Falschparken wird man „härter“ bestraft.
Trotzdem kann ich niemandem eine solche Vorgehensweise empfehlen, sie ist weder heldenhaft noch nachahmenswert. Es gehört auch eine gewisse Portion Glück dazu, dabei keinem einen Schaden zugefügt zu haben.
Allen, die mir mit Rat und Tat zu Seite gestanden, mir Hilfe angeboten, mich mit Informationen versorgt und auch moralisch unterstützt haben, möchte ich hiermit herzlich danken.
Mit freundlichen Grüßen
Timm Spretke